Förderrichtlinie
Die Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Programms „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ sind durch eine Förderrichtlinie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geregelt.
Die Eckdaten der Förderrichtlinie lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Antragstellung inklusive Finanzplan, Konzept, Zielen sowie weiteren antragsrelevanten Unterlagen in der Online-Datenbank
- Laufzeit in der Regel gebunden an das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres)
- Personalkosten für Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen im Rahmen des bewilligten Stellenanteils bis maximal TV-L S11b (inklusive der Umlagen 1 und 2 sowie Insolvenzgeldumlage)
- Personalnebenkosten: Berufsgenossenschaftsbeiträge für die im Programm beschäftigten Mitarbeiter:innen
- Regiekosten: 4.500 Euro bei einer Vollzeitstelle bzw. 2.250 Euro bei einem Stellenanteil von bis zu 0,5; bei Stellenanteilen über 0,5 wird der volle Betrag zugewiesen
- Fortbildungs- und Projektmittel: 1.800 Euro pro Schulstandort