Abläufe & Fristen
Abläufe & Fristen
Neue Schulen werden von der Senatsverwaltung und dem Bezirk gemeinsam nach Bedarf ausgewählt. Nach fachlicher Beratung durch das Jugendamt entscheiden sich die Schulen für einen freien Träger der Jugendhilfe, der Jugendsozialarbeit umsetzt und eine sozialpädagogische Fachkraft anstellt.
Auch wenn die Finanzierungszusage aus Haushaltsgründen in der Regel für ein Jahr erfolgt, sind die Projekte grundsätzlich langfristig angelegt.
Zum Start bzw. zur Fortsetzung der Jugendsozialarbeit werden in der Regel jährlich Anträge bei der Programmagentur über eine Online-Datenbank eingereicht.
Aktuelle Fristen
Abgabe der Sach- und Finanzberichte für das Jahr 2023
Letzte Frist: 31. Januar 2024