Abläufe & Fristen

Abläufe & Fristen
Neue Schulen werden von der Senatsverwaltung und dem Bezirk gemeinsam nach Bedarf ausgewählt. Nach fachlicher Beratung durch das Jugendamt entscheiden sich die Schulen für einen freien Träger der Jugendhilfe, der Jugendsozialarbeit umsetzt und eine sozialpädagogische Fachkraft anstellt.
Auch wenn die Finanzierungszusage aus Haushaltsgründen in der Regel für ein Jahr erfolgt, sind die Projekte grundsätzlich langfristig angelegt.
Zum Start bzw. zur Fortsetzung der Jugendsozialarbeit werden in der Regel jährlich Anträge bei der Programmagentur über eine Online-Datenbank eingereicht.
Aktuelle Fristen
Abgabe der Anträge für das Jahr 2024
Die Abgabefrist für alle Anträge ist Freitag, der 10. November 2023.