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Förderbedingungen

Aelterer Schueler hilft juengeren

Förderbedingungen

Neue Projekte der Jugendsozialarbeit starten, wenn im Berliner Landeshaushalt zusätzliche Mittel für das Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ eingestellt werden.

Auswahl neuer Schulen und Träger

Die Auswahl neuer Schulen und Träger im Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ erfolgt in einem abgestimmten Verfahren zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, den für Schule und Jugendhilfe zuständigen bezirklichen Behörden sowie den Kooperationspartnern vor Ort.

Der Einsatz des Programms „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ an einer Schule ist grundsätzlich langfristig angelegt. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann es aufgrund von Schulschließungen oder durch einen gewünschten Wechsel der Kooperationspartner zur vorzeitigen Beendigung eines Einsatzes kommen. Veränderungen im Konfliktfall oder bei der Verlagerung von Stellen können ausschließlich unter Beteiligung aller Mitwirkenden und unter Einhaltung festgelegter Vorgehensweisen erfolgen.

Leitfaden zum Vorgehen bei Konflikten (PDF, 126 KB)
Leitfaden zur Verteilung von Stellen (PDF, 129 KB)

Förderrichtlinie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Die Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Programms „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ sind durch eine Förderrichtlinie der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie geregelt.

Die Eckdaten der Förderrichtlinie lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Antragstellung inklusive Finanzplan, Konzept, Zielen sowie weiteren antragsrelevanten Unterlagen in der Online-Datenbank
  • Laufzeit in der Regel gebunden an das Kalenderjahr (1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres)
  • Personalkosten für Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen im Rahmen des bewilligten Stellenanteils bis maximal TV-L S11b (inklusive der Umlagen 1 und 2 sowie Insolvenzgeldumlage)
  • Personalnebenkosten: Berufsgenossenschaftsbeiträge für die im Programm beschäftigten Mitarbeiter:innen
  • Regiekosten: 4.500 Euro bei einer Vollzeitstelle bzw. 2.250 Euro bei einem Stellenanteil von bis zu 0,5; bei Stellenanteilen über 0,5 wird der volle Betrag zugewiesen
  • Fortbildungs- und Projektmittel: 1.800 Euro pro Schulstandort
E-Mail: programmagentur(at)stiftung-spi.de Telefon: 030 2888496-0