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Kooperationsvertrag

Grundlage der Jugendsozialarbeit bildet der Kooperationsvertrag, der zwischen dem Träger der Jugendhilfe und der Schule geschlossen wird.

Um weitere Rahmenbedingungen zu gewährleisten zeichnen die regionale Schulaufsicht, das Jugendamt sowie das Schulamt den Vertrag mit. Der Kooperationsvertrag wird unbefristet geschlossen. Für zentralverwaltete berufliche Schulen gibt es eine eigene Vorlage.

Nachfolgend finden Sie den Kooperationsvertrag „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“ zwischen Schule und Träger in der Standardversion.

Allgemeine Version (Schreibgeschütztes Word-Dokument, 57 KB)
Version für berufliche Schulen (Schreibgeschütztes Word-Dokument, 57 KB)
 

Zusätzliche Vereinbarungen mit Schulen im Bonus-Programm

Soll die Jugendsozialarbeit aus Bonus-Mitteln finanziert werden, ist als Anlage des Kooperationsvertrags eine zusätzliche Vereinbarung zwischen Schule und Träger abzuschließen.

Festgelegt werden dort die finanziellen Grundlagen wie die Anzahl der Wochenstunden sowie die Höhe der Sachkosten für die Jugendsozialarbeit.
Anlage zum Kooperationsvertrag mit Bonus-Schulen (Schreibgeschütztes Word-Dokument, 29 KB)

E-Mail: programmagentur(at)stiftung-spi.de Telefon: 030 2888496-0