Antragsverfahren: Allgemeine Informationen
Antragsbestandteile
Der Antrag ist in der Regel jährlich online bei der Programmagentur der Stiftung SPI zu stellen und umfasst:
- das jeweils konkrete auf die kooperierende Schule bezogene Konzept (Online-Antrag inklusive Personal- und Kostenplanung
- den Kooperationsvertrag mit der jeweiligen Schule unter Mitzeichnung der bezirklichen Schul- und Jugendverwaltung,
- die von Schule und Träger unterzeichnete Zielvereinbarung für den jeweils aktuellen Förderzeitraum,
- einen Personalbogen zu Prüfzwecken sowie
- Angaben über den Antragsteller, Registerauszug, rechtliche Vertretung etc.
Weiterleitungsvertrag
Bestandteil des Weiterleitungsvertrages sind das bewilligte Konzept und die oben aufgeführten antragsrelevanten Unterlagen.
Mit dem Vertrag verpflichtet sich der Träger:
- bei konzeptionellen Änderungen und Personalwechsel unverzüglich Mitteilung zu machen,
- eine verbindliche Ansprechperson zu benennen,
- der Berichts- und Teilnameverpflichtung an Veranstaltungen zuzustimmen,
- einen Termin-, Zahlungs- und Ausgabennachweisplan festzulegen und
- die Prüfrechte der Programmagentur der zuständigen Senatsverwaltung des Landesrechnungshofs von Berlin sowie der Prüfbehörden der Europäischen Kommission uneingeschränkt zu bestätigen.
Weiter wird geregelt, dass der Träger gegenüber von der zuständigen Senatsverwaltung beauftragten Dritten auskunfts- und mitwirkungspflichtig ist. Bei einer ESF-Förderung werden die Vorgaben der EU (z. B. Publizitätspflicht, Beachtung des Gender Mainstreaming) ebenfalls Bestandteil des Weiterleitungsvertrages.