Hilfe zur Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über die Online-Datenbank, wobei die Zugangsdaten vor der Erstantragstellung verschickt werden. Die Datenbank dient neben der Antragsabwicklung auch als Plattform für die inhaltliche Dokumentation, die Abrechnung etc.
Hilfe zur Antragstellung 2012 (Programmfortsetzung)
Hier eine schrittweise Anleitung zum Antragsverfahren:
- 1. Bearbeitung des Antrags
- Die neuen Anträge für den Förderzeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 werden in der Online-Datenbank bearbeitet. Die Antragsfristen werden individuell vergeben. Das ausgefüllte Antragsformular wird online in der Datenbank zur Prüfung an die Programmagentur übermittelt.
Als Hilfestellung für die Antragsbearbeitung sollten die Informationen der Programmagentur genutzt werden, die im Antragsformular jeweils als Hinweistext oder unter "Hilfe" hinterlegt sind.
- 2. Prüfung des Antrags
- Die Programmagentur prüft den Antrag und weist eventuell anhand von Prüfnotizen im Online-Verfahren auf notwendige Verbesserungen hin. Überarbeitungen können vom Träger nur bei beanstandeten Abschnitten vorgenommen werden.
- 3. Weitere antragsrelevante Dokumente
- Mit dem Antrag sind zudem der ausgefüllte Kooperationsvertrag (ab 2012) zwischen Schule und Träger, die unterschriebene Zielvereinbarung sowie Personalbögen und aktuelle Trägerunterlagen bei der Programmagentur einzureichen.
- a) Musterkooperationsvertrag zwischen Träger und Schule (Laufzeit unbefristet)
Kooperationsvertrag 2012 für die Projekte Grundschulen, Förderzentren, Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien

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Kooperationsvertrag 2012 für die Projekte an beruflichen und zentralverwalteten Schulen
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b) Die Zielvereinbarung ist aus dem entsprechenden Abschnitt im Online-Antrag auszudrucken, von Schule und Träger zu unterschreiben sowie der Programmagentur und den zuständigen Bezirksverwaltungen in Kopie zu übermitteln.
c) Personalbogen 2012:
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d) (Ggfs. aktualisierte) Angaben zum Träger (Satzung, Gesellschaftervertrag, Auszug aus dem Vereins-/Handelsregister und ggf. Vollmachten).
- 4. Bewilligung des Antrags
- Liegt ein förderfähiger Antrag vor, erfolgt die entsprechende Bewilligung durch die zuständigen Senatsverwaltung. Die erforderlichen Dokumente werden vom Träger abschließend aus der Online-Datenbank ausgedruckt (1x Antrag und 2x Fördervertrag) und unterschrieben an die Programmagentur übermittelt (postalisch).
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