Antragsverfahren: Datenbank
Ablauf der Online-Antragstellung
- Die Antragstellung erfolgt in der Regel jährlich online in der Datenbank nach folgendem Ablauf:
- Der freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe füllt die vorgegebenen Antragsbestandteile online aus und sendet diese an die Programmagentur.
- Die Programmagentur prüft die inhaltliche Schwerpunktsetzung sowie den Finanzplan des Trägers. (Ggf. werden Verbesserungsvorschläge oder Korrekturhinweise in Form von Prüfnotizen an den Antragsteller übermittelt und der Antrag wird entsprechend überarbeitet.)
- Der Antrag wird von der Programmagentur als „förderfähig“ eingestuft und der Senatsverwaltung zur Bewilligung vorgelegt.
- Die Senatsverwaltung bewilligt die „förderfähigen“ Anträge nach erneuter Prüfung.
- Die Bewilligung des Antrags löst den Fördervertrag aus. Der unterschriebene Fördervertrag berechtigt zum Mittelabruf.
Zugänge
Der Zugang zur Datenbank erfolgt über den Link im Menüfeld rechts unten.
Die Datenbankzugänge werden personalisiert mit Benutzernamen und Kennwort vergeben.
Die Beantragung des Datenbankzugangs erfolgt unter Angabe des Namens und der betreffenden Email-Adresse unter programmagentur@stiftung-spi.de.
- Die Zugänge zur Datenbank unterscheiden sich nach verschiedenen Nutzergruppen in ihrer Funktion:
- die Träger der Kinder- und Jugendhilfe (erstellen/dokumentieren das jeweilige Konzept),
- die Programmagentur als Begutachter der Anträge und mittelverwaltenden Stelle der Förderung,
- die zuständige Senatsverwaltung als entscheidende Bewilligungsinstanz,
- die Jugendämter mit (eingeschränktem) Lesestatus (jeweils nur die Träger/Schulen des eigenen Bezirks),
- die Schulen mit (eingeschränktem) Lesestatus (nur die eigene Schule).