Antragsverfahren: Förderbedingungen für das Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen“
Programmjahr 2012
- Laufzeit 01.01. - 31.12.2012 für 225 Stellen (Programmfortsetzung)
- Personalkosten für eine/n Sozialpädagogin/en: im Rahmen des bewilligten Stellenanteils bis max. TV-L Berlin E9 bzw. Angleichungs-TV Land Berlin E9 (inklusive der Umlagen 1 und 2 sowie Insolvenzgeldumlage)
- Personalnebenkosten: Berufsgenossenschaftsbeiträge für die im Programm beschäftigten Mitarbeiter/innen
- Regiekosten: 2.250 € bei einer Vollzeitstelle bzw. 1.125 € bei einem Stellenanteil von bis zu 0,5 (Bei Stellenanteilen über 0,5 wird der volle Betrag zugewiesen.)
- Fortbildungs- und Projektmittel: 1.800 € pro Schulstandort.
Programmjahr 2011
- Laufzeit 01.09. – 31.12.2011 für 58 neue Stellen (Programmerweiterung)
- Laufzeit 01.01. – 31.12.2011 für 165 Stellen (Programmfortsetzung)
- anteilig Personalkosten für Sozialarbeiter/innen bis max. BAT IV b bzw. bis max. E9 Angleichungs-TV Land Berlin im Rahmen des bewilligten Stellenumfangs
- 5 % der Personalkosten der Sozialarbeiter/innen als Anleitungs- und Verwaltungskostenpauschale
- 4 % der Personalkosten der Sozialarbeiter/innen für Fortbildung und zusätzliche Projekte
- Diese Pauschalen werden zum Projektende auf Grundlage der tatsächlichen Personalkosten abgerechnet.
Programmjahr 2010
- Laufzeit 01.01. – 31.12.2010 für die Grundschulen, Förderzentren und beruflichen Schulen
- Laufzeit 01.01. – 31.07.2010 für die Hauptschulen
- Laufzeit 01.08. – 31.12.2010 für die Integrierten Sekundarschulen
- anteilig Personalkosten für Sozialarbeiter/innen bis BAT IV b im Rahmen des bewilligten Stellenumfangs
Die Veränderungen bei den Sachkosten sind zu beachten:
- Sie können 5 % der Personalkosten der Sozialarbeiter/innen als Anleitungs- und Verwaltungskostenpauschale und weitere 4 %* der Personalkosten der Sozialarbeiter/innen für Fortbildung und zusätzliche Projekte beantragen. Bemessungsgrundlage sind die anrechenbaren Personalkosten für den Zeitraum der Förderung. Diese Pauschalen ersetzen alle anderen Sachkosten und werden am Jahresende auf Grundlage der tatsächlichen Personalkosten abgerechnet.
* Für die programminterne Fortbildung wird ab 2010 ein Fortbildungspool für alle Projekte gebildet, dazu werden 1 % der Personalkosten genutzt. Die programminterne Fortbildung wird Ihnen somit ab 2010 nicht mehr in Rechnung gestellt.
Programmjahr 2009
- Laufzeit 01.09. – 31.12.2009 für die projekte an Grundschulen und beruflichen Schulen (Programmerweiterung)
- Laufzeit 01.01. – 31.12.2009 für die Projekte an Hauptschulen und Förderzentren (Programmfortsetzung)
- anteilig Personalkosten für Sozialarbeiter/innen bis BAT IV b, bis zu einer Stelle pro Hauptschule bzw. bis zu einer halben Stelle pro Förderschule (Stellenumfang ist analog zu 2008).
Die Veränderungen bei den Sachkosten sind zu beachten:
- Sie können 5 % der Personalkosten als Anleitungs- und Verwaltungskostenpauschale und weitere 5 % für Fortbildung und zusätzliche Projekte beantragen. Bemessungsgrundlage sind die anrechenbaren Personalkosten für den Zeitraum vom 01.01. bzw. 01.09. bis zum 31.12.2009. Diese Pauschalen ersetzen alle anderen Sachkosten und werden am Jahresende anhand der tatsächlichen Personalkosten abgerechnet.
Förderbedingungen für das ESF-Programm „Jugendsozialarbeit an Berliner Hauptschulen und an Berliner Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt“
Programmjahr 2008
- Laufzeit 01.01. – 31.12.2008
- anteilig Personalkosten für Sozialarbeiter/innen bis BAT IV b, bis zu einer Stelle pro Hauptschule bzw. bis zu einer halben Stelle pro Förderschule (Stellenumfang ist analog zu 2007),
Die Veränderungen bei den Sachkosten sind zu beachten:
- Für das 1. Quartal 2008 gelten die Konditionen des Vorjahres. D. h. die Kosten für Umlagen (U1 und U2), externe Gehaltsabrechnung sowie Kosten für die Fortbildung werden einzeln und anteilig für die ersten drei Monate im Finanzplan aufgeführt und im ersten Quartal abgerechnet. Ausgenommen davon sind die Kosten für die Berufsgenossenschaft.
- Ab dem 01.04.2008 gelten dann folgende Pauschalen: Sie können 5 % der anrechenbaren Personalkosten als Anleitungs- und Verwaltungskostenpauschale und weitere 5 % für Fortbildung und zusätzliche Projekte beantragen. Bemessungsgrundlage sind die anrechenbaren Personalkosten für den Zeitraum vom 01.04. bis zum 31.12.2008. Diese Pauschalen ersetzen alle anderen Sachkosten ab dem 2. Quartal 2008 und werden am Ende des Jahres unter Vorlage entsprechender Belege abgerechnet.
Programmjahr 2007
Förderbedingungen „Jugendsozialarbeit an Berliner Hauptschulen“
- Laufzeit 01.01. – 31.12.2007 (entsprechend der ESF-Förderung),
- anteilig Personalkosten für Sozialarbeiter/innen bis BAT IV b, bis zu einer Stelle pro Schule,
- anteilig Umlagen 1 und 2 (Mutterschutz und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall),
- anteilig Beiträge zur Berufsgenossenschaft,
- Fortbildung pro Schulstandort je 400 €,
- Fortbildung beim Träger (z. B. Supervision o.ä.) je Sozialarbeiter/in 400 €.
Förderbedingungen „Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt“
- Laufzeit 01.02. – 31.12.2007 (entsprechend der ESF-Förderung),
- anteilig Personalkosten für Sozialarbeiter/innen bis BAT IV b, bis zu einer halben Stelle pro Schule,
- anteilig Umlagen 1 und 2 (Mutterschutz und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall),
- anteilig Beiträge zur Berufsgenossenschaft,
- Fortbildung pro Schulstandort je 400 €,
- Fortbildung beim Träger (z.B. Supervision o.ä.) je Sozialarbeiter/in 400 €.